Beschlagnahme (illegaler Betrieb einer Bar) | Zwangsmassnahmen/Beschlagnahme
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 28. Juni 2021BEK 2021 20und 24MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,betreffendBeschlagnahme (illegaler Betrieb einer Bar)(Beschwerde gegen die Verfügungen der Staatsanwaltschaft vom 15. Februar und 4. März 2021, SU 2020 1824);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft führt gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung im Zusammenhang eines mutmasslich illegalen Barbetriebs in einer Containeranlage. Sie verdächtigt ihn unter anderem der mehrfachen Widerhandlung gegen die COVID-19-Verordnung sowie das kantonale Gastgewerbegesetz (GGG; SRSZ 333.100) und befahl am 15. Februar 2021 die Durchsuchung von Räumen, Fahrzeugen und Behältnissen. Am 4. März 2021 beschlagnahmte sie die anlässlich der Durchsuchung des Containers sichergestellten Gegenstände. Gegen beide Verfügungen beschwerte sich der Beschuldigte am 1. bzw. 8. März 2021 beim Kantonsgericht. Er beantragt die unverzügliche Herausgabe der Gegenstände an sich eventualiter an eine namentlich bezeichnete Drittperson (BEK 2021 20und 24). Die Staatsanwaltschaft verlangt in den separaten Beschwerdeantworten vom 31. März 2021 die kostenfällige Abweisung der Beschwerden (je KG-act. 5).2.Gegenstand der Beschwerde ist der Hausdurchsuchungsbefehl vom 15. Februar 2021 und der Beschlagnahmebefehl vom 4. März 2021 (
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichterinnen Clara Betschart und lic. iur. Ilaria Beringer,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Beschuldigter und Beschwerdeführer,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt B.________,gegenStaatsanwaltschaft,2. Abteilung, Postfach 1201, 6431 Schwyz,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwalt C.________,
betreffend
Beschlagnahme (illegaler Betrieb einer Bar)